Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ruhrpott Events
(Stand: Januar 2026)
Geltungsbereich
Für alle Verträge von Ruhrpott Events (Friedensstraße 31, 58239 Schwerte), insbesondere über die Vermietung von Eventmodulen und die Erbringung von Eventdienstleistungen gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut vereinbart werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Ruhrpott Events stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§1 Vertragsschluss
1.1 Alle Angebote von Ruhrpott Events sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Ruhrpott Events zustande. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages.
1.2 Technische Daten, Maße, Gewichte und Abbildungen in Angeboten oder auf unserer Website sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf unserer Website oder in unserem aktuellen Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab unserem Lagerort in 58239 Schwerte. Kosten für Lieferung, Auf- und Abbau sowie Betreuung sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.3 Soweit vereinbart, sind Anzahlungen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Ist eine fällige Anzahlung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht vollständig bei Ruhrpott Events eingegangen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Event abzusagen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach §6 (Stornobedingungen) verpflichtet.
2.4 Die Restzahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung bzw. bei Selbstabholung bei Übernahme der Geräte fällig und in Bar oder per Überweisung zu leisten. Rechnungsstellung erfolgt in Textform.
§3 Kaution
Bei Überlassung von Eventmodulen wird eine pauschale Kaution in Höhe von 100,00 € (in Worten: einhundert Euro) erhoben. Die Kaution ist vor Übergabe der Geräte zu entrichten. Sie wird bei ordnungsgemäßer, vollständiger und fristgerechter Rückgabe der Geräte unverzüglich zurückerstattet. Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Mehrkosten (z.B. für Reinigung, Reparatur) werden von der Kaution einbehalten oder darüber hinaus geltend gemacht.
§4 Pflichten des Kunden / Mieter – Durchführung
4.1 Der Kunde stellt für Auf- und Abbau, sofern nicht anders vereinbart, zwei Helfer zur Verfügung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Helfer volljährig und nüchtern sind.
4.2 Der Kunde stellt eine ebene, saubere und von scharfkantigen Gegenständen freie Fläche (z.B. asphaltierter oder fest gewachsener Rasenuntergrund, kein Schotter, Tartan) mit direkter Zufahrt für unsere Fahrzeuge zur Verfügung. Er ist für die Einholung etwaiger Sondergenehmigungen (z.B. für die Nutzung öffentlichen Grundes) verantwortlich.
4.3 Der Kunde stellt in unmittelbarer Nähe (max. 10m) einen separat abgesicherten, wie auf der Internetseite für das jeweilige Modul angegebenen, Stromanschluss für zur Verfügung. Die Kosten für Strom und Wasser trägt der Kunde.
4.4 Während der gesamten Nutzungsdauer hat der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ständig eine zuverlässige Aufsichtsperson unmittelbar am Modul zu stellen. Ruhrpott Events übernimmt keine Aufsichtspflicht. Die Aufsichtsperson hat insbesondere darauf zu achten, dass
a) die Geräte nur ohne Schuhe und ohne spitze/scharfe Gegenstände betreten werden,
b) nicht auf den Wänden geklettert oder von ihnen gesprungen wird,
c) bei Regen, Windstärke ab 5 (Beaufort) oder Windböen der Betrieb sofort eingestellt, die Luft abgelassen und die Geräte abgedeckt werden.
4.5 Für Klettermodule hat der Kunde sicherzustellen, dass alle Nutzer und Sicherungspersonen über die erforderlichen Qualifikationen (Nachweis Kletterschein) verfügen und die Sicherheitsausrüstung sachgemäß verwendet wird.
4.6 Der Kunde haftet für alle Schäden an Personen oder Sachen, die aufgrund der Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften oder aufgrund der von ihm bereitgestellten örtlichen Gegebenheiten entstehen. Er stellt Ruhrpott Events von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
§5 Rückgabe, Reinigung, Schäden
5.1 Die Geräte sind nach Gebrauch zu reinigen, zu trocknen und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben.
5.2 Der Kunde hat die Geräte während der Mietzeit vor Witterung und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
5.3 Bei verspäteter Rückgabe hat Ruhrpott Events Anspruch auf ein angemessenes Nutzungsentgelt für die Dauer der Vorenthaltung. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.4 Der Kunde haftet für den Verlust und jede Beschädigung der Geräte während der Mietzeit, unabhängig vom Verschulden, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß oder ist von Ruhrpott Events zu vertreten. Er hat Schäden unverzüglich anzuzeigen.
5.5 Im Falle des Verlustes oder der unwirtschaftlichen Beschädigung (Totalverlust) einer Mietsache hat der Kunde Ruhrpott Events Schadensersatz in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswertes zum Neupreis (Neuwert) zu leisten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den entstandenen Schaden nicht zu vertreten hat und dieser auch nicht auf einer Verletzung der in §4 dieser AGB aufgeführten Sicherheitspflichten beruht.
§6 Stornierung durch den Kunden
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten, sofern nicht in der Auftragsbestätigung abweichend vereinbart, folgende Stornierungsentgelte:
- Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25% des Auftragswertes
- Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50% des Auftragswertes
- Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75% des Auftragswertes
- Stornierung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90% des Auftragswertes
- Stornierung später als 7 Tage vor dem Termin oder am Veranstaltungstag: 100% des Auftragswertes.
Der Stornierungszeitpunkt ist maßgeblich der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei Ruhrpott Events. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Wetterrisiko trägt der Kunde.
§7 Höhere Gewalt
Können die vertraglichen Leistungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterereignisse, behördliche Anordnungen, Krieg, Pandemie) nicht erbracht werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für nutzlos aufgewendete Kosten (z.B. Anreise), sind ausgeschlossen, es sei denn, Ruhrpott Events handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
§8 Haftung
8.1 Die Haftung von Ruhrpott Events für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ruhrpott Events nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Risiken aus der Nutzung der gemieteten Geräte abdeckt.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in 58239 Schwerte, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt

